Abgeschickt von Sonnenkind am 30 Dezember, 2007 um 14:32:49:
Antwort auf: Kündigung der Lebensversicherung von Irmtraud am 06 Dezember, 2007 um 23:04:24:
: Hallo erstmal,
: ich hätte da mal eine Frage: mein Mann kündigte seine Lebensversicherung, nachdem er sich von seiner ersten Frau trennte.
: Er war Versicherungsnehmer und auch die versicherte Person. Begünstigte Person sollte seine Tochter sein.
: Nun verklagt ihn seine Tochter bzw Exfrau, er hätte die Tochter um ihr Geld betrogen.
: Haben Tochter und Exfrau Anrecht auf die gekündigte Versicherungssumme?
ACHTUNG:
Die Antwort von Carsten ist falsch...
Frage: Wir war das Bezugsrecht im Erlebens- oder im Todesfall!
Besteht irgendwo ein unw. BZR -> hat die Person sofort alle Leistungsansprüche!!!
2. Frage: Handelt es sich sogar um eine Rentenversicherung -> bestehen gegenüber der Ex-Ehefrau ggf. Versorgungsausgleichsansprüche!!!
Sonnenkind