Abgeschickt von Sandra Klippel am 02 Januar, 2008 um 17:33:19
Hallo,
ich habe eine Haftpflichtversicherung bei welcher Schäden in der Mietwohnung mitversichert sind.
Folgender Schaden liegt vor:
Ich bin auf unseren Toiletten-Deckel gestiegen (ich wiege ca. 58 kg), um aus unserem Badezimmerfenster direkt darüber zu schauen.
Die Wandfließen an der das Hänge-WC befestigt ist sind gebrochen und nun besteht bei Belastung die Gefahr, dass das WC vollendes von der Wand bricht.
Die Wand an der die Toilette befestigt ist ist nicht massiv. Wahrscheinlich ist die WC-Aufhängung hinter den Fließen kaputt gegangen, die Reparatur wird also wahrscheinlich was größeres.
Frage:
1. Kann die Versicherung die Schadensregulierung ablehnen weil der Schaden durch meine "Zweckentfremdung" entstanden ist?
2. Kann die Versicherung den Schaden ablehnen mit der Begründung, dass eine Toilette selbst die Belastung durch daraufstellen aushalten muss?
3. Ich habe bei meiner Versicherung vor ca. 2 Monaten einen Schadensformular dafür angefordert, diesen aber wg. meiner Unsicherheit noch nicht abgeschickt. Ist es schon zu spät, wenn ich jetzt erst mit dem Schaden komme?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen! Grüße, Sandra