Re: Autodiebstahl


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.versicherungsrecht.de ]

Abgeschickt von Michael am 14 Januar, 2008 um 04:38:27

Antwort auf: Autodiebstahl von Felix M am 08 Januar, 2008 um 20:52:50:

Sie müssen das Geld an Ihre Bank zahlen! Diese muss jedoch die Zinsen zurückrechnen!Das heist an dem Tag wo Sie zur Bank gehen und bezahlen gelten nur die Zinsen! Sie brauchen keine Vorfälligkeitsentschädigung oder sonstiges zu Zahlen! Haben Sie Ihre Raten immer pünktlich bezahlt, dann kann es sein wenn Sie nach dem Diebstahl bis zur Regulierung weiter bezahlt haben, dass Ihnen noch ein Guthaben bleibt! Oder Sie verhandeln mit der Bank, wenn der Zinssatz vom alten Kredit günstig war, ob Sie das Geld für ein Neues Auto verwenden können und den alten Kredit weiter bezahlen gegen abgabe des Neuen KFZ Biefs. Sollten Sie noch fragen haben gebe ich Ihnen gerne Antwort.

Gruss
Michael



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.versicherungsrecht.de ]