Re: Frage


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Abgeschickt von Sven am 14 Januar, 2008 um 17:33:02:

Antwort auf: Frage von Eduard Schaubert am 04 Januar, 2008 um 20:34:08:

Hallo!

Also der Unfallgegner hat den Schaden unverzüglich seiner Versicherung zu melden. Wenn Ihnen das als Geschädigter zu lange dauert, dann einfach über den Zentralruf (http://www.gdv-dl.de/autoversicherer/autoversicherer.html) den Versicherer des Gegners ermitteln und dann beim gegnerischen Versicherer den Schaden selbst melden.

Sven




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