Haftpflichtschaden ?


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Abgeschickt von Thomas am 30 Januar, 2008 um 15:59:11

wir hatten in unserer Kirchengemeinde einen Partyraum angemietet der in einem separaten Gebäudetrakt liegt. Dort gibt es einen weiteren, auf dauer an eine Band vermieteten Raum. Diese Räume werden über einen gemeinsamen, durch eine Eisentür nach außen abschließbaren Flur betreten.
Wir nutzen den gemieteten Raum für eine Party, ließen Musikanlage und Laptop stehen und schlossen die Außentür hinter uns ab. Am nächsten Morgen kamen einige Bandmitglieder zum proben. Sie sahen Laptop und Musikanlage begaben sich in ihren Raum, schlossen die Außentür nicht ab und begannen zu musizieren. Während der Probe hörten sie Stimmen machten sich aber keinen Kopf. Als wir zum abbauen erschienen war das Laptop weg. Wir holten die Polizei, erstatteten Anzeige, klassische Form von Diebstahl. Jetzt meine Frage. Kann das auch ein Haftpflichtschaden sein der von der Privathaftpflicht eines Bandmitgliedes getragen werden kann, da sie so fahrlässig mit ihrer Schlüsselgewalt umgegangen sind ? Bin für jeden Tipp dankbar.




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