Abgeschickt von Vrono am 03 Februar, 2008 um 13:40:44
Hallo, wenn bei z.B. Ofenheizungswohnung ein Gast den Ofen des Gästezimmers beheizt, unaufgefordert, und dadurch ein Brand entsteht, oder durch eine Zigarettenasche (z.B. weil eine Glut übersehen wurde der in einen Papierstapel oder ähnliches fällt). Zahlt dies dann die Haftpflicht des Gastes, im Falle es liegt bei den Gastgebern keine Hausratsversicherung vor?