Auszahlung der Lebensversicherung bei Tod


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Abgeschickt von Danuta Sliwa am 04 Februar, 2008 um 15:29:15

Frage an die Experten:

Der Tod eines Versicherten (LV) trat ein, wer ist nun Erbe der Leistungssumme?

Muss die Police dem Nachlassgericht vorgelegt werden, wenn ein Begünstigter eingetragen ist?

Fließt die Versicherungsleistung in das Erbe aller, oder lediglich nur dem Begünstigten zu???

Danke

Danka





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