Abgeschickt von Jürgen Morgner am 21 Februar, 2008 um 12:52:02
Hallo,
wer kann mir bitte eine Auskunft geben:
Ich hatte einen Schaden am Haus verursacht durch einen Sturm,
Nach Übersendung des Kostenvoranschlags an meine Versicherung teilte diese mit, das der Schaden von der Wohngebäudeversicherung getragen wird.
Nun, Sie teilten ferner mit " das eine fiktive Abrechnung in der Sachversicherung nicht möglich ist.
Also nur Bezahlung des Schadens über eine eingesandte Rechnung.
Ist das so richtig ?
Ich bin der Meinung das die Versicherung nach Kostenvoranschlag bezahlen muß egal ob ich reparieren lasse oder nicht.
Mit freundlichen Grüßen
J.Morgner