KFZ-Versicherung rückwirkende Deckung


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Abgeschickt von Anna am 09 Maerz, 2008 um 13:12:04

Hallo,
ich habe eine Frage zur KFZ-Versicherung.
Ich habe am 22.2.2008 mein Auto mit der VBK eines Versicherers angemeldet, wessen Angebot ich online gerechnet habe.
Da ich erstmals ein Fahrzeug angemeldet habe, wurde von mir SF 1/2 (Führerscheinregelung) berechnet und die Daten wurden mir auch im Antrag bestätigt.
Nun erhalte ich gestern den Versicherungsschein und der Beitrag ist viel, viel höher. Es wird SF 0 in HF zugrundegelegt. Als Nachsatz lese ich dann lapidar. fs-Regelung sieht unsesre Bedingung nicht vor.

Nun möchte ich Widerspruch einlegen und mich bei einem anderen Versicherer ab Beginn 22.2.2008 rückwirkend versichern. Schaden ist keiner aufgetreten. Muß das ein Versicherer tun oder habt Ihr Tipps für mich, welche Gesellschaft dies macht?

Anna




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