Abgeschickt von Peggy Mrtvy am 31 Maerz, 2008 um 16:16:30
Hallo,
Kind A hat im Falle des Todes vom Elternteil B das Bezugsrecht an der Lebensversicherung von B.
Kommt dieser Tatbestand beim Bafög-Antrag von Kind A zur Anrechnung und wenn ja, in welcher Höhe?
Meines Erachtens ist eine Anrechnung unsinnig, da ja erst das Ableben von B Vermögen für A bedeutet.
Wer kann mir raten??
Gruß Peggy