Abgeschickt von mastermind am 03 April, 2008 um 01:16:15:
Antwort auf: Benziklausel??beim einkaufen?? von derunglücksrabe am 18 Maerz, 2008 um 20:49:34:
Da liegt wohl ein systematischer Fehler bei Ihrer Denkweise in Bezug auf Versicherung. Sie Zahlen nicht Prämie, damit Sie am Ende etwas herausbekommen (oder verwechseln Sie das mit der Lebensvers.?).
Es handelt sich hier um einen klassischen Fall der Benzinklausel. Der Schaden ereignete sich beim Gebrauch des Fahrzeuges. Dazu gehört auch beim Einkauf der Umgang mit dem Einkaufswagen. Dieses Thema ist ausgeurteilt, da können Sie auch kein "Veto" einlegen. Dass dies sicherlich von der Rechtsprechung für die Schädiger wg der damit verbundenen Höherstufung unbefriedigend ist, ist etwas anderes.