Abgeschickt von mastermind am 03 April, 2008 um 01:31:54:
Antwort auf: Re: Haftpflichtversicherung bei Körperverletzung von Arne Grußendorf am 26 Maerz, 2008 um 17:43:00:
Weshalb sollte Verjährung eingetreten sein??
Der Fall dürfte aber ablehnend (für den PHV-VR) über 827 Satz 1 zu lösen sein!
: Könnte zu spät sein, jetzt erst an die Haftpflicht heranzutreten.
: Verjährung!
:
: : Im Dezember 2004 passiert eine Körperverletzung. Im Dezember 2005 wird der Täter als schuldunfähig vom Amtsarzt eingestuft und das Strafverfahren eingestellt. Das Opfer erhält zivilrechtlich 2000€ Schmerzensgeld. Nun im Januar 2008 fordert die KK des Opfers Schadenersatz für die ambulanten Kosten des Opfers die in 2005 entstanden sind. Da aufgrund der Schuldunfähigkeit des Täters nicht von Vorsatz die Rede sein kann, tritt hier dann dessen Privat-Haftpflicht für Schmerzensgeld an Opfer und Schadenersatz für KK des Opfers ein??? Wie ist die Rechtslage