Re: Auskunft Versicherungsfall


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.versicherungsrecht.de ]

Abgeschickt von mastermind am 03 April, 2008 um 02:13:54:

Antwort auf: Auskunft Versicherungsfall von Gertraud Jäkel am 29 Maerz, 2008 um 14:54:16:

Zunächst sind Ihre Angaben etwas dürftig, um hier konkret auf den Fall einzugehen. Insbesondere fehlt die Unfalldarstellung selbst und wer die Sachherrschaft über die Katze ausgeübt hat.
Grundsätzlich ist es so, dass derjenige, der ein Tier hält, der so genannten Tierhalterhaftung nach § 833 Satz 1 BGB unterliegt. Hierbei handelt es sich um eine Gefährdungshaftung, bei welcher der Tierhalter ohne sein Verschulden haftet.

: Person A fällt über eine Katze. Bricht sich den kleinen Finger und hat jetzt einen steifen Finger und Morbus Sudeck. Der Fall wird vom Halter seiner Versicherung gemeldet.
: Versicherung verweigert jegliche Ansprüche und stellt den Fall als nicht nachvollziehbar dar.





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.versicherungsrecht.de ]