Re: Ärger mit der Versicherung? Betroffene für TV-Reportage gesucht..


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Abgeschickt von Gertraud Jäkel am 03 April, 2008 um 19:42:14

Antwort auf: Ärger mit der Versicherung? Betroffene für TV-Reportage gesucht.. von TV-Produktion am 03 Dezember, 2007 um 14:39:14:

: Als TV-Produktionsfirma sind wir aktuell mit einer *[B]Reportage[/B]* zum Thema [B]„Die Versicherung zahlt nicht“[/B] beauftragt.
: Für unsere Recherche suchen wir noch Streitfälle/ Betroffene, die aktuell in einem Schadensfalls Ärger oder Konflikte mit Ihrer Versicherung haben.

: Wenn Sie interessiert und bereit sind, Ihren Fall vor laufender Kamera zu schildern, zusammen mit einem erfahrenen und netten Kamerateam, melden Sie sich bitte unter der hinterlegten E-Mail-Adresse, Stichwort: Versicherung. Besten Dank!

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Ihnen kurz meinen Fall schildern.
Ich hatte im Okt. 2007 einen Unfall. Ich bin über eine Katze gefallen und habe mir den kleinen Finger der rechten Hand gebrochen.
Daraus habe ich als Folge einen steiffen kleinen Finger und einen Morbus Sudeck in der ganzen Hand.
Die Versicherung der Katzenbesitzerin verweigert jeglichen Schadenersatz.

Anscheinend habe ich in dem geschilderten Unfallhergang einen Fehler bei der Satzformulierung gemacht.
Folgendes Schreiben habe ich von der Versicherung erhalten:

anliegend erhalten Sie die Arztberichte zur Kenntnisnahme.
Der Zeugenbericht Ihres Ehemannes liegt vor.

Nach Prüfung der vorliegenden Aussagen und Informationen halten wir den geschilderten Hergang für nicht nachvollziehbar und bestreiten, dass der Sturz durch die Katze unserer VN ausgelöst wurde.
Auch für den (von uns bestrittenen) Fall, dass Sie tatsächlich über eine Katze gestürzt sein sollten, müsste berücksichtigt werden, dass sich regelmäßig Katzen in Ihrem Garten aufhalten. Sie müssten Ihre normale Sorgfalt auf diese Begebenheit ausrichten und sich entsprechend vorsichtig verhalten. Das "Eigenverschulden" lässt nach unserer Ansicht den Verursachensanteil der Katze vollständig zurücktreten. Sie haben in Ihrer Schilderung angegeben, dass eine Katze um Ihre Beine schlängelte - demnach war Ihnen das Vorhandensein einer Katze zu diesem Zeitpunkt bekannt.
Die schadenersatzrechtlichen Ansprüche weisen wir als unbegründet zurück.

Soweit das Schreiben der Versicherung "Die Continentale" in Dortmund.

Können Sie mir diesbezüglich weiterhelfen oder an wen könnte ich mich wenden?
Ich habe zwar eine Rechtschutzversicherung, die aber leider in diesem Fall noch nicht greift, da ich sie erst später abgeschlossen habe.

Mit freundlichen Grüßen
Gertraud Jäkel




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