Abgeschickt von Sonnenkind am 10 April, 2008 um 19:37:36:
Antwort auf: Kündigung Rentenversicherung, Rückkaufswert von Stefan Lemm am 09 April, 2008 um 12:49:21:
Hallo Herr Lemm,
wie ist die genaue Begründung der Ablehnung?
Es gibt immer ein Recht auf Kündigung.
Ist es eine BAV, welche Unverfallbar ist. Oder besteht ein unwiderrufliches Bezugsrecht, dessen Zustimmung nicht vorliegt?
Bei vielen Verträgen fehlt auch der Baustein "Beitragsrückgewähr" während der Ansparphase. In diesem Fall ist auf den ersten Blick auch keine Kündigung möglich.
Tipp: Diesen Baustein nachträglich einschließen lassen und dann kündigen.
PS: Um welche Versicherung (Gesellschaft) handelt es sich?
MfG
Sonnenkind