Abgeschickt von Finnick am 19 Mai, 2008 um 17:30:44:
Hallo!
Unsere Beihilfekasse hat nach Einreichen von Rg. (Erstanamnese Heilpraktiker und mannuelle Traktion) für meinen Sohn unseren Vertrag storniert, da ich bei den Gesundheitsfragen Vorerkrankungen verschwiegen hätte. Mein Sohn hat definitiv keine Vorerkrankungen im Sinne des Versicherungsrechts. Das einzige, was mit nun einfallen würde, ist die logopädische Behandlung vom 4..-5. Lebensjahr, die allerdings abgeschlossen ist und ich (als Laie, da Logopädie im Aufnahmebogen auch nicht abgefragt wurde) nicht angegeben habe, da es sich um eine Ausspracheproblem einen Kleinkindes handelte und keine 'Erkrankung' im klassischen Sinne. Meine Frage ist nun:
Wie definiert sich Vorerkrankung?
Fällt eine ageschlossene Logopädische Behandlung unter Vorerkrankung?
Viele Grüße