Re: Wer kommt für den Schaden auf


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Abgeschickt von mbv am 22 Juni, 2008 um 13:51:12

Antwort auf: Wer kommt für den Schaden auf von Eduard Rredetzky am 27 Mai, 2008 um 11:28:00:

Das kommt auf ihren Arbeitsvertrag an,was dort festgehalten ist.
Ich finde es schon etwas komisch,das Sie für den Schaden aufkommen sollen.Aber es stellen sich natürlich Fragen auf,wie es dazu gekommen ist.
Eventuell sollten Sie sich Fachlichen Rat bei einen Anwalt für Berufsrecht suchen.

Mfg,MBV
: Hallo,
: anfag Mai war ich über eine Zeitarbeitsfirma bei einen Betrieb als Stablerfahrer beschäftigt. Leider beschädigte ich dort den stapler. Jetz zahlt mir die Zeitarbeitsfirma mein Gehalt nicht aus und ist der Meinung das ich den schaden am Stabler ca 1000 € selber zahlen muß und nicht deren betriebshaftflicht. Desweiteren verlangt Sie das ich das dierekt mit der Firma in der ich eingesetzt war regeln muß und ich bin der meinung das ich das mit der Zeitarbeitsfirma als meinen arbeitgeber klären muß
: kann mir da jemand helfen





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