Re: KFZ.-Vers. zahlt nicht...


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Abgeschickt von coach am 25 Juni, 2008 um 11:57:04:

Antwort auf: KFZ.-Vers. zahlt nicht... von Thilo Kampe am 21 April, 2008 um 10:40:31:

Der Geschädigte darf nicht besser gestellt werden, wie vorher. Wenn das Garagentor schon älter ist, ist es berechtigt, daß das Garagentor zu dem Zeitpunkt der Schädigung nur noch einen bestimmten Zeitwert hat. Man kann nicht erwarten, das man mit einem alten PkW bei Totalschaden den Neupreis erstattet bekommt ( das als Beispiel ). Es gibt das sogenannte Bereicherungsverbot. Daher darf der Inhaber des Garagentors von Ihnen nicht den Restwert von dem neuen Garagentor verlangen, er hätte schließlich in einigen Jahren eh ein neues einbauen müssen und diese Kosten hätte er ganz allein tragen müssen.

Die Versicherung hat somit völlig korrekt gehandelt zumal nur!!! 30 % laut Ihrer Aussage von der Versicherung abgezogen werden und das bei einem Garagentor, daß schon gut 15 Jahre alt ist - scheint eine gute Versicherung in solch einem speziellen Regulierungsfall zu sein.

Der Vermieter bleibt auf den Kosten sitzen, er hat keine Möglichkeit diese Restsummer von ca. 400 Euro nachzufordern. Sollte er klagen, würde die Klage für den Vermieter erfolglos im Sand verlaufen. Sollte es im schlimmsten Fall zu einer Klage durch den Vermieter kommen ist es immer ratsam einen Anwalt hinzu zu schalten.



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