Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung bei BU - Frist?


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Abgeschickt von Gast am 15 Juli, 2008 um 12:05:08

Hallo,

jemand hat vor einigen Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen und bei der Antragstellung die Nennung einer wesentlichen Vorerkrankung ''''vergessen''''. Bei Nennung dieser Vorerkrankung wäre der Vertrag höchstwahrscheinlich nicht zustande gekommen.

Im Versicherungsvertrag ist für den Fall der vorsätzlichen Täuschung/Arglist für diese vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung eine ''''Verjährungsfrist'''' von 5 Jahren vorgesehen. Laut neuem VVG beträgt diese Frist aber nun 10 Jahre.

Welche Frist gilt?




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