Re: Autodiebstahl


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Abgeschickt von MBV am 12 August, 2008 um 10:39:54

Antwort auf: Autodiebstahl von Lisa am 02 August, 2008 um 17:32:36:

Hallo,das Fahrzeug kann über die Teilkasko der Autoversicherung ersetzt werden.Der Inhalt kann über verschiedene Anbieter von Hausratversicherungen mit eingeschlossen werden.
Allerdings dazu bitte die Bedingungen lesen.
Was grob Fahrlässig ist müßten ihre Ausbilder am besten wissen.

: Wenn ein Fahrzeug in einem Wohngebiet gestohlen wird, in dem Fahrzeug sich nicht sichtbar Wertgegenstände befinden, wer könnte diese bezahlen?
: Wenn dabei ein Noteboook wäre, und dieses mit einer Diebstahlversicherung versichert wäre, wann wäre es grob fahrlässig und diese Diebstahlversicherung müsste nicht bezahlen??
: Und wo finde ich hierzu BGH Entscheidungen, außer bei bgh.de? Da gabs nämlich eine Entscheidung im Jahr 1986!
: (Befinde mich noch in der Rechtsausbildung am Anfang)




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