Abgeschickt von MBV am 14 August, 2008 um 10:17:07
Antwort auf: Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung bei BU - Frist für Verjährung? von Sash73 am 10 August, 2008 um 14:59:54:
: Hallo,
Hallo,es gilt die Vertragliche Frist,der Vertrag wurde 2004 abgeschlossen,erst 2008 tritt die neue Verjährungsfrist in Kraft.
: jemand hat in 03/2004 eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen und bei der Antragstellung die Nennung einer
: wesentlichen Vorerkrankung 'vergessen'. Bei Nennung dieser Vorerkrankung wäre der Vertrag höchstwahrscheinlich nicht
: zustande gekommen.
: Im Versicherungsvertrag ist für den Fall der vorsätzlichen Täuschung/Arglist für diese vorvertragliche
: Anzeigepflichtverletzung folgerder Passus aufgeführt:
: "Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versicherungsschutzes Bedeutung haben, von Ihnen nicht oder nicht richtig
: angegeben worden sind, können wir binnen 5 Jahren nach Vertragsschluß vom Vertrag zurücktreten, bei Eintritt des
: Versicherungsfalles während der ersten 5 Jahre auch noch nach Ablauf dieser Frist."
: Nach der diesjährigen Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) beträgt die Frist für Arglist/Vorsatz bei einer
: vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung aber nun 10 Jahre.
: Gilt in diesem Fall die gesetzliche oder die vertragliche Frist?