Unfallversicherung kündigen


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Abgeschickt von Thomas am 27 August, 2008 um 11:50:28

Hallo zusammen,

Welche Möglichkeiten können existieren um eine private dynamische Unfallversicherung zu kündigen?

Ablauf 01.09., Kündigungsfrist mind.3Monate vor Ablauf.
angenommen:
Eine Kündigung wäre bereits im November 2007 erfolgt, mit den Formulierungen "fristgerecht, zum nächstmöglichen Zeitpunkt".
Der Versicherer antwortet zu dieser Kündigung, eine erneute Kündigung kurz vor Ablauf der Kündigungsfrist einzureichen.
Dies erfolgt von Seiten des Versicherungsnehmers nicht, da dieser der Annahme ist, dass die Kündigung wirksam ist.Um eine erneute Bestätigung der Kündigung zu erhalten informiert der Versicherungsnehmer kurz vor Ablauf des Versicherungsvertrages in 2008 die Versicherung nochmals über die Kündigung. Diese wird abgelehnt mit Bezug auf obigen erwähnten Sachverhalt "erneute Kündigung".
Der versicherungsnehmer kann nun allerdings die anfallenden Beiträge nicht mehr aufbringen, aufgrund von Hartz IV-Bezug.

Gibt es Urteile darüber?

Mit freundlichen Grüßen
Thomas




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