Re: Totalschaden mit Leasingfahrzeug - wer haftet?


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Abgeschickt von Arne Grußendorf am 05 September, 2008 um 15:44:51:

Antwort auf: Totalschaden mit Leasingfahrzeug - wer haftet? von Petra Klinkenberg am 20 August, 2008 um 15:14:15:

Hallo Petra,

klingt nach Klausur, so schöne viele Probleme können da diskutiert werden.

Ein Halter, der eine Fahrt von einem anderen Führerscheininhaber "verlangt", die ausschließlich oder weit überwiegend im Interesse des Halters liegt, vereinbart womöglich sogar stillschweigend mit dem Fahrer einen Haftungsausschluss mit der Folge, dass der Fahrer (bei normaler Fahrlässigkeit) gar nicht haftet.

Eine Kaskoversicherung, die nur bei mind. 23 Jahre alten Fahrern eintreten will, muss das erst einmal wirksam vereinbaren. In den kleingedruckten Versicherungsbedingungen könnte das überraschend sein, eine Klausel also unwirksam.

In den Tarifwerken, wo so etwas öfters mal steht, führt das nicht zur Leistungsfreiheit des Versicherers, sondern zu einer Nachzahlunspflicht oder vielleicht Strafenzahlung wegen der Differenz, um die die Versicherung bei Fahrern ab 18 teurer gewesen wäre.

Liegt eine Obliegenheitsverletzung vor, spielen weitere Aspekte möglicherweise eine Rolle (Vertragsbeendigung erfolgt? Verschulden relevant etc.)

Ein Fahrer mit einem fremden Fahrzeug tut gut daran, sich nach dem Versicherungsschutz zu erkundigen,da er sonst, also wenn keine Gefälligkeitsfahrt vorlag, immer für den selbst angerichteten Schaden am fremden Auto haftet.

Halter darf Bitte äußern, aber muss eben ggfs. die versicherungsrechtlichen Konsequenzen tragen.

Für eine genauere Beurteilung der kommt es auf die Einzelheiten an.

Gruß

Arne



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