Haftpflichtschsden


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Abgeschickt von W.Meier am 16 September, 2008 um 14:56:08

Nehmen wir an, ein Mann ist in einer befreundeten Familie zum Wochenende eingeladen. Beim Frühstück muß er unbemerkt von den Gastgebern seine Zahnbrücke mittels einer Serviette herausnehmen, da er im Mund einen Fremdkörper unter dem Zahnersatz verspürt.
Er sucht nach dem Frühstück das Gästebad auf und legt den (relativ kleinen) Zahnersatz mit der Serviette auf der Spiegelkonsole ab und geht ins angrenzende Gästezimmer um sich eine Behandlungscreme auf das entzündete Zahnfleisch aufzutragen.
Als er wieder ins Gästebad, welches ihm allein zur Verfügung steht, zurückkommt, muß er feststellen, dass die Gastgeberin dabei war, das Waschbecken zu reinigen und die Serviette mit dem Zahnersatz in die angrenzende Toilette entsorgt hatte.
Den Schaden in Höhe con c.a 1800,- € will sie den Besucher ersetzen, denn sie hätte eigentlich bemerken müssen dass sich in der Serviette ein Gegenstand befand.
Die Versicherung, bei der sie den Schadensantrag eingereicht hat lehnt die Forderung ab, weil sie keine Fahrlässigkeit erkennen kann.

Kann sie dagegen Einspruch einlegen?
Was kann sie tun, damt sie Ihrem Besucher den Zahnersatz erstatten kann?




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