Abgeschickt von dasauge am 05 November, 2008 um 22:53:22
Antwort auf: Versicherungsbetrag rechtens? von David Heilmann am 23 Oktober, 2008 um 20:07:34:
Wo Menschen arbeiten, werden eben mal Fehler gemacht. Muss man eben mit leben. Aber der, der den Fehler macht, darf dann natürlich nicht auch noch eine Belohnung erwarten.
Richtig ist, dass der Versicherer den Vertrag wg Irrtums anfechten kann. Ggfls muss er das belegen können. Im Erfolgsfalle steht ihm eine angemessene Geschäftsgebühr zu (im Schadenfall hätte er ja auch in jedem Fall zu Ihrem Vorteil im Risiko gestanden). Diese dürfte aber nicht den vereinbarten Beitrag übersteigen.
Ich würde den Sachbearbeiter auffordern, die bisher gestellte Forderung binnen 14 Tagen mit entsprechender Mitteilung zu stornieren. Ansonsten würde ich den weiteren Schriftwechsel nur noch über den Vorstand führen, da in der Abteilung ein entsprechender Fachverstand nicht unterstellt werden kann. Das Wort Kundenfreundlichkeit wage ich hier noch nicht einmal ansatzweise in Erwägung zu ziehen.
Sollte der Fisch vom Kopf her stinken, wenden Sie sich ans Bafin.
: Hallo.
: Ich habe im Mai bei einem Versicherer ein Quad versichert, welcher mir telefonisch ein gutes Angebot gemacht hat und welches wir dann vertraglich fixiert haben. 4 Wochen später habe ich dann von dem Mitarbeiter des Versicherers ein Schreiben bekommen, wo er meint das es ein versehen war, das Quad nicht wie er dachte als Motorrad, sondern seit 2008 als PKW versichert werden muß. Die Versicherung bot mir daraufhin an, vom Vertrag zurück zu treten, was ich auch tat, wollte dann aber denoch für die laufenden 2 Monate bei dieser Versicherung den Betrag 230% für eine PKW Versicherung haben, worüber doch aber so kein Vertrag existiert hat.
: Ist dies rechtens? Können die da machen, wie die grad Lustig sind oder dürften die jetzt maximal den Betrag in den 2 Monaten verlangen, welcher vertraglich Fixiert war?
: Vielen Dank