Kfz-Schaden: gegenerische Vericherung zahlt ohne MwSt.?


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Abgeschickt von Beier am 26 November, 2008 um 11:12:19

Sachverhalt:
Unser Nachbar hat mein Auto beim Einparken beschädigt.
Es handelt sich bei beiden Fahrzeugen um Privatfahrzeuge (kein Leasing!). Weder mein Nachbar noch ich sind selbstständig = nicht vorsteuerabzugsfähig.
Die gegnerische Versicherung will jetzt gemäß Kostenvoranschlag -allerdings nach Abzug der MwSt./Umsatzsteuer- abrechnen. Erst nach Vorlage der Original-Reparaturrechnung würden wir die MwSt. erhalten.
Frage: Ist das so korrekt?
Kann ich nicht auf die Abrechnung gemäß KVA also inklusive MwSt. bestehen? Schließlich kann ich doch entscheiden wo und wann ich das Auto reparieren lasse, oder? Gibt es dazu ein Gerichtsurteil oder ähnliches auf das ich die gegnerische Versicherung verweisen kann so daß ich bereits Heute die Bruttosumme (inkl. MwSt.) erstattet bekomme?

P.S.: Habe das Fahrzeug -in weiser Voraussicht- noch nicht reparieren lassen.

Vielen Dank im voraus.
Beste Grüße

M. Beier



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