Re: Diebstahl Zahlung ohne Mwst.??? Hilfe


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Abgeschickt von RA und FA für VersR Ralf Schütte am 08 Dezember, 2008 um 18:56:53

Antwort auf: Diebstahl Zahlung ohne Mwst.??? Hilfe von Schäfer am 04 Dezember, 2008 um 20:54:58:

: Guten abend habe ein großes Problem bitte um Hilfe!!!
: Kurz und knapp
: Auto gestohlen einen Tag Nach 12 Monaten sonst hätte ich die volle Summe wiederbekommen na ja kann man nichts ändern.
: Versicherung hatte Gutachten erstellt inkl, Mwst.
: Als ich nun nachfragte wo das Geld bleibt haben wir schon überwiesen aber ohne Mwst. ist das rechtens habe das Problem die komplette Summe war für den neuen eingeplant.Haben schon den KV für den neuen unterschrieben bei MB allerdingst ist die Mwst nicht ausweißbar des neuen.

: HILFE HILFE HILFE


Hallo, Herr Schäfer,
leider lässt sich Ihre Frage nicht beantworten, ohne die genauen Versicherungsbedingungen zu kennen. Allerdings machen die meisten Versicherer inzwischen tatsächlich die Erstattung der Umsatzsteuer davon abhängig, dass diese auch tatsächlich angefallen ist, also
bei Ersatzbeschaffung ausweisbar ist.



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