Abgeschickt von Christian S am 16 Januar, 2009 um 14:36:15
Hallo,
habe eben eine Klasur im Fach Versicherungsrecht geschrieben.
Die Aufgabe war so gestaltet:
Vater ist VN hat eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen in der auch die Frau und der Sohn als Fahrer ausgewiesen werden.
Sohn betrinkt sich und fährt dennoch auto und fährt natürlich gegen einen Baum.
Der Schaden beläuft sich auf 23300€.
Der Vater will nun von der Versicherung 23000€ (300 Selbstbeteiligung)
Nun meine Antwort in der Klausur:
Nach §86 (1) VVG 2008 muss der Versicherer dem VN den Schaden ersetzen und kann Regress auf den Dritten nehmen.
Nach $86 (3) kann der Versicherer jedoch kein Regress nehmen, weil der Sohn in einer häuslichen Gemeinschaft mit dem Vater wohnt. Folglich bleibt auch die Obliegenheitsverletzung außen vor, da der Unfall nicht vorsätzlich begangen wurde.
Nun, leider zu spät, bin ich jedoch der Meinung, dass der Sohn als "mitversicherte Person" keinen "Dritten" im Sinne des §86 darstellt und somit der Versicherer aufgrund der Obliegenheitsverletzung gar nicht Zahlen muss.
Wie ist es denn nun?
Thx für die Auskunft, mag nicht bis zur Klausureinsicht warten :>
Gruß