Re: Private Krankenversicherung


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Abgeschickt von Arne Grußendorf am 13 Februar, 2009 um 13:23:20:

Antwort auf: Private Krankenversicherung von Lothar Glöckner am 25 Dezember, 2008 um 11:27:30:

Erst, wenn gegen den Versicherungsvertrag, speziell gegen die Prämienanpassungsklauseln und deren Bedingungen verstoßen wird. Ist meist schwer prüfbar, da es auf interne Zahlenwerke ankommt und Treuhänder im Spiel sind, die das prüfen und absegnen etc.
Es darf also nicht willkürlich sein.
Manchmal haben Verbraucherschützer die Möglichkeit, eine Plausibilitätskontrolle durchzuführen oder man fragt den Ombudsmann.



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