Vertragsverlaengerung untergejubelt


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Abgeschickt von Frank am 25 Maerz, 2009 um 18:38:10

Guten Tag zusammen,

wir haben am 11.3.1998 eine KFZ-Rechtsschutzversicherung mit einer Dauer von 4 Jahren abgeschlossen. In den AGBs steht zur Vertragsdauer: "Der V wird f�r die im VS vereinbarte Zeit abgeschlossen. Bei einer Versicherungsdauer von mind. 1 Jahr verlaengert sich der Vertrag stillschweigend um jeweils ein Jahr." Das war bis jetzt auch i. O. fuer uns. Jetzt wollen wir aber fristgerecht auf den 1.4.2010 kuendigen, stellen aber folgendes fest: In einem Nachtrag zur Versicherung vom 24.10.2006 wurde der Ablauf der Versicherung auf den 1.12.2012 festgesetzt. Asche auf unser Haupt, aber wir haben das nicht bemerkt, da es in diesem Nachtrag hauptsaechlich um andere Dinge ging (z. B. Gesetzesaenderungen) und der betreffende Teil auf Seite 2 nur eine kleine Zeile ganz unten darstellt.

Haben wir diesem neuen Ablauftermin nun stillschweigend zugestimmt, weil wir diesem Nachtrag nicht widersprochen haben?

Vielen Dank und Grue�e
Frank



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