Doppelte Absicherung wegen Versicherungsmakler


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Abgeschickt von Siegfried am 19 April, 2009 um 08:51:43

Hallo zusammen,
folgende Situation:
meine mittlerweile Frau, schloß im Juni 2005 eine Kapitalunfallvers. bei der Generali, Vermittler Herr X.
Der gleicher vermittler wechselte im folgenden Jahr die Versicherungsgesellschaft, für die er bis heute tätig ist, und bot meiner Frau im Oktober 2006 neue Unfallversicherung an, mit der Begründung, die "alte" wäre nicht so gut( die er vor 1 Jahr ihr verkauft hat), neue wäre besser. Es hieß immer: "die gezahlten Beiträge werden nch bestimten Ablauf wieder erstatte von der Generali", diese wurde auch zum Okt.2006 stillgelegt, leider bis heute keine Beiträge erstattet bekommen.
Habe mit Generali gesprochen, der Vertrag wurde stoniert, Ertattung : 0,-€ , möglichkeit den alten Vertrag aufzuleben besteht.
Das gleiche machte der schlauer Vermittler, auch bei der privaten Haftpflicht, 1 Jahr war ich bei beiden Gesellschaften versichert!!!
Meine Fragen:
1- Gibt´s ein "Altesrecht"( gleiche Absicherung, aber Abschließdatum berücksichtig) bei den Verträgen??
2- Kann mir jemand Formulierungen oder Vorlagen zur Verfügung stellen, wenn ich den schlauen Vermittler anschreibe, dass die verfallenen Rückkaufswerte er mir erstatten soll, dann würde ich die Versicherung so wie jetz laufen lassen, und die alte Geschichte vergessen.
Danke für Eure Beiträge

Gruß
Siegfried



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