Abgeschickt von Lisa am 27 April, 2009 um 21:53:16:
Antwort auf: Re: Privathaftpflicht und Schaden Dritter von alex am 27 Februar, 2009 um 19:34:59:
Leihe ist nur, wenn du eine Sache aus dem "Verfügungsraum" des Entleihers entziehst, d. h. wenn der Verleiher nicht ohne weiteres über sein Eigentum verfügen kann. Das ist ja hier nicht der Fall. M.E. eindeutig keine Leihe.