Abgeschickt von clubcoala am 07 Mai, 2009 um 22:48:38
Hallo,
ich habe folgende Frage. Wenn man auf dem Weg vom Auto zur Wohnung seinen Schl�sel verliert und am n�chsten morgen das Auto gestohlen ist, handelt es sich dann um grobe Fahrl�ssigkeit? Gibt es im Versicherungswesen �berhaupt noch grobe Fahrl�ssigkeit? Und was w�re daran Fahrl�ssig? Verlieren kann man doch immer mal etwas, oder? Das Auto war gestohlen, bevor man selbst realisieren konnte, dass der Schl�ssel weg ist. Man hatte also keine Chance, Ma�nahmen zu treffen, um einen Diebstahl zu verhindern..
Gr��e