Ablaufleistung Lebensversicherung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.versicherungsrecht.de ]

Abgeschickt von T.Z. am 27 Mai, 2009 um 09:53:19:

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 1.7.2009 werden 2 Lebensversicherungen, die ich vor vielen Jahren abgeschlossen habe, fällig.
Die „möglichen Gesamtleistungen“ werden insgesamt ca. T€ 280 sein (es waren aber z.B. auch schon mal T€ 340). Diese „möglichen Gesamtleistungen“ unterliegen in den letzten Jahren immer wieder einer erheblichen Verminderung gegenüber den vorhergegangenen Mitteilungen der Versicherung. Und dies obwohl sich die Versicherung immer damit rühmt, aufgrund ihrer konservativen Kapitalanlagen weitgehend von Börsenturbulenzen unberührt zu bleiben.
Meine schriftlichen Aufforderungen, mir doch die Berechnung der möglichen Gesamtleistungen detailliert und verständlich darzulegen, hat diese nur für mich vollkommen unzureichend beantwortet.
Mit der letzten mir zugesandten Mitteilung geht die Versicherung aber nun zu weit … :
- Die Versicherung weist darauf hin, dass mir ja Anteile an den Bewertungsreserven zustehen werden (wusste ich auch schon vorher).
- Die Versicherung geht dabei einfach her und kürzt die mir im Juni 2007 mitgeteilten voraussichtlichen Schlussüberschussanteile um diese Anteile an den Bewertungsreserven.
- Daraus resultiert dann logischerweise, dass die Summe praktisch unverändert bleibt.
- Warum die Versicherung die Schlussüberschussanteile aber kürzt, bleibt sie schuldig.

Wie kann ich mich wehren ? Läuft das über den Ombudsmann oder direkt über die Gerichte? Muss ich auf Auskunft klagen oder wie soll ich das versicherungsmathematisch aufarbeiten?
Geht dies auf der Basis meiner Rechtsschutzversicherung?
Ich danke Ihnen im voraus für Ihre Antworten und Vorschläge.




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.versicherungsrecht.de ]