Abgeschickt von Mathias Voigt am 09 Juni, 2009 um 22:52:36
Antwort auf: Schadenersatz für Eigenarbeit / Unterkunft etc. bei Wasserschaden von Nele am 08 Februar, 2008 um 12:12:45:
Hallo...
Ich habe grade haargenau das selbe Problem und möchte die selben erwähnten Ansprüche haben. Würden Sie mir dabei helfen bzw wie wurden die von Ihnen genannten Sachen behoben, bzw geltend gemacht ?
mfg
Mathias Voigt
Ihre Originalnachricht
((( Abgeschickt von Nele am 08 Februar, 2008 um 12:12:45
Hallo,
am 24.12.07 haben wir einen Wasserschaden in unserer Wohnung -Eigentum- festgestellt. Es handelte sich hier um einen Haarriss in der Warmwasserleitung, wodurch Wasser sich über Monate in der Wohnung verteilt hat. Betroffen sind Bad, Flur und Wohnzimmer. Das Bad wurde komplett saniert (Fliesen runter, Estrich raus..). Die Wohnung war bis gestern nur eingeschränkt bzw. nicht bewohnbar. Seit gestern wohnen wir wieder zu Haus, da die Sanitäranlagen wieder eingebaut wurden.
Kann ich gegenüber der Versicherung für folgende Dinge Ansprüche geltend machen und wenn ja, welche Beträge ansetzen? :
* 3 Wochen ausgezogen - Privat untergebracht
* Fahrtkosten Privatunterkunft - Firma
* Urlaub zwecks Handwerkerterminen einreichen müssen (insgesamt 12 Tage)
* Tapeten, Laminat entfernt, damit Trocknungsgerät aufgestellt werden konnte
* Lärmbelästigung durch Trocknungsgerät (13 Tage / 24 Stunden täglich)
Vielen Dank für eine Info! ))))