Re: Frage zu Autodiebstahl


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Abgeschickt von Jens Schneider am 13 November, 2009 um 13:07:42

Antwort auf: Frage zu Autodiebstahl von Iris Cloppenburg am 29 September, 2009 um 19:48:24:

Hallo Frau Cloppenburg, ohne Versicherungsbedingungen lässt sich im Regelfall wenig Vernünftiges sagen. Welche Verpflichtungen der Geschädigte in einem solchen Fall hat, ergibt sich aus dem VVG und den Geschäftsbedingungen des Kasko-/TK- Versicherers. Neue Versicherungsbedingungen können beim Gesamtverband der Versicherungen heruntergeladen werden, der Pferdefuß liegt darin, dass die Bedingungen seit Mitte der 90er Jahre nicht mehr allgemeinverbindlich sind und jeder Versicherer sich eigene Geschäftsbedingungen geben kann. Möglicherweise kann man die Versicherungsbedingungen auch auf der Webseite der Versicherung selbst downloaden. Zum Schadensrecht gibt es einen guten Standardkommentar, Prölls/Martin Versicherungsvertragsgesetz,aktuell ist die 27.Auflage, die aber die neue Gesetzeslage seit 2008 noch nicht berücksichtigt gut ist ebenfalls das Buch Handbuch Versicherungsrecht von v. Bühren. Das VVG können Sie in jeder gut sortierten Stadtbibliothek finden, die Infos sind aber möglicherweise wegen der Gesetzesänderungen mit Vorsicht zu genießen. Fristen für in denen das Auto nicht verändert werden darf, sollen dem Versicherer die Überprüfung des Schadensfalles ermöglichen. Wenn dies geschehen ist, und das Gutachten von allen Beteiligten akzeptiert wird gibt es eigentlich keinen Grund länger zu warten.
GGf. empfielt es sich die Versicherung anzuschreiben und nachzuhaken was Sache ist und um Reparaturfreigabe zu bitten. Teilweise ergibt sich diese auch schon aus dem Gutachten.
Hinsichtlich der Reparatur gibt es bei alten Autos - möglicherweise ohne Wegfahrsperre --uralten - ein Problem, wenn die Reparatur unwirtschaftlich ist. Wenn die Sache noch aktuell ist, sollten Sie noch ein bischen ins Detail gehen, damit man klare Aussagen treffen kann.




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