Abgeschickt von Gast am 02 Dezember, 2009 um 02:01:41
Mir ist unklar ob es eine Verjährungsfrist bei Lebensversicherungen gibt.
In dem Fall, dass der Versicherer vom Versicherungsnehmer die ausbezahlte Summe zurückverlangt.
Falls eine:
a) Täuschung zum Erhalt der Vers.summe geführt hat
b) Unwissenheit zum Erhalt der Vers.summe geführt hat
c) minderjährige Person ohne jeglichen Vormund die Versicherungsumme erhalten hat
Hat dazu jemand Informationen?