Abgeschickt von Ch. Jahn am 02 Dezember, 2009 um 20:15:57
Jemand begeht eine Sachbeschädigung und handelt dabei schuldunfähig (Alkohol plus psychische Störung).
Ist aufgrund der Schuldunfähigkeit von Vorsatz die Rede oder nicht?
Würde die Privathaftpflicht für den Schaden eintreten?