Zuschuss unter Anrechnung der Leitungen der GKV?


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Abgeschickt von Steffi am 04 Dezember, 2009 um 10:28:06

Hallo,

was bedeutet diese Formulierung in vielen Tarifbedingungen: Die Kostenerstattung in Höhe von 60%erfolgt unter Anrechnung der Leitungen der GKV.

Dazu zwei Rechenbeispiele, um zu verdeutlichen, dass es für den Verbraucher ziemlich irreführend ist, weil allein durch zwei verschiedene Rechnungsansätze völlig unterschiedliche Kostenerstattungen errechnet werden können.


Rechnungsweg A

Kostenplan: 1.000,00 €
erstattete Summe GKV: - 400,00 €
bleiben Eigenanteil Patient: 600,00 €

davon 60% Erstattung der Versicherung:- 360,00 €
letztendliche Kosten für Patient: 240,00 €


Rechnungsweg B

Kostenplan: 1.000,00 €

davon 60%: 600,00 €
abzüglich erstattete Summe GKV: - 400,00 €
Leistung der Versicherung: 200,00 €

letztendliche Kosten für Patient: 400,00 €


Das macht, je nach Rechnungsweg für den Patienten einen Eigenanteil von 240,00 € oder 400,00 €. Das ist eine Differenz von 160,00 €.


Aus Sicht des Versicherten bedeutet der Versicherungs-Passus Rechnungsweg A.
Die Private KV rechnet lieber kostengünstig für sich Rechnungsweg B.

Und nun?



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