Kündigung zur Hauptfälligkeit


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Abgeschickt von Egon am 21 Januar, 2010 um 10:30:15:

Hallo,

ich habe letztes Jahr meine Rechtsschutzversicherung fristgemäß gekündigt.
Jetzt kam die Kündigungsablehnung, da Sie angeblich nicht fristgemäß eingegangen sei.
Auf Nachfrage meines Agenten stellte sich heraus, das die Kündigung abgelehnt wurde, weil ich statt:
"Hiermit kündige ich... ZUM NÄCHSTMÖGLICHEN ZEITPUNKT...",
"Hiermit kündige ich... zum XX.XX.XXXX... geschrieben habe".
Eine Datumsvorgabe sei laut Gesetzgeber nicht zulässig, deshalb müssten diese Kündigungen abgelehnt werden.

Stimmt das so?

Gruß Egon



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