Abgeschickt von Martin Unger am 03 Maerz, 2010 um 07:33:43
Hallo,
2005 erwarben wir ein Einfamilienhaus mit einer 
bestehenden Gebäudeversicherung.
Das 4-wöchentliche Sonderkündigungsrecht nach Erwerb 
nahmen wir nicht in Anspruch. 
Vermutlich war der bestehende Vertrag ein 5-Jahres-
Vertrag. Dieser begann 2001 und endete 2006. 
2009 forderte ich mir endlich mal 
Unterlagen über die vereinbarten 
Versicherungsleistungen an. Daraufhin habe
ich mich entschlossen die Versicherung zu kündigen. 
Offensichtlich wurde der 5-Jahres-Vertrag erneut 
automatisch um 5 Jahre verlängert, da bei
Versicherungsablauf 2011 stand. Ist dies rechtens ?
Wird der Versicherungsvertrag nicht automatisch um 
1 Jahr verlängert und nicht gleich um 5 Jahre ?
Vielen Dank im Voraus.
Martin Unger