Abgeschickt von kapci am 11 Juli, 2010 um 00:53:14
sehr geehrte forenmitglieder,
folgender fall ist bei uns eingetreten. unser vater der im februar diesen jahres verstorben ist, hat knapp 20.000 euro in eine lebensversicherung eingezahlt. nur in den letzten 4 monaten vor seines todes, hatte er aus finanziellen gründen um eine beitragsfreistellung gebeten. währen der beitragsfreistellung wurde die versicherungssumme auf kanpp 14.000 euro reduziert (ohne freistellung waren es ca. 18.000 euro). während der freistellungszeit ist unser vater dann leider verstorben. nun sollen wir kinder als erben, nur noch ca. 18.000 euro ausgezahlt bekommen, ohwohl definitif ca. 20.000 euro eingezahlt worden sind. ohne die beitragsfreistellung hätten wir im todesfall ca. 25.000 euro bekommen, inkl. aller zinsen usw.
nun haben wir einen enormen verlus von ca. 7.000 euro! kann es sein, das man weniger ausgezahlt bekommt, als man einbezahlt hat! das ist doch absolut gemein! darf die versicherung so handeln? wie ist die rechtslage?
vielen dank im voraus für ihre antworten!