PrivathaftpflichtschADEN ß


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Abgeschickt von Klaus am 26 Juli, 2010 um 13:35:22

HABE ANLÄSSLICH EINER FAHRRADTOUR DAS rAD MEINER FREUNDIN AUF DEN TRÄGER DES aUTOS MONTIERT UND DABEI VERGESSEN ZU KONTROLLIEREN; OB DER FEST MONTIERTE GEPÄCKTRÄGER (GESCHLOSSENE BOX) RICHTIG VERSCHLOSSEN WAR.
WÄREND DER FAHRT MIT DEM AUTO HAT SICH DIE BOX GEÖFFNET UND DER INHALT (REGENJACKE UND TEURE SONNENBRILLE) WURDEN HERAUS GESCHLEUDERT)ALS UNS EINE ANDERE AUTOFAHRERIN DARAUF AUFMERKSAM MACHTE; DASS DIE BOX OFFEN STEHT; WAR ES LEIDER ZU SPÄT; DER VERLOENE INHALT LIESS SICH NACH EINER ENTFERNUNG VON !/KM NICHT MEHR WIEDERFINDEN:
WIE VERHÄLT ES SICH MIT DER MELDUNG BEI MEINER HAFTPFLICHT: WAR DAS SCHWER FAHRLÄSSIG ODER WIRD ES ALS SCHADEN SO ÜBERNOMMEN:
DANKE FÜR HILFE



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