Re: Blechschaden-Unfallflucht??????


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Abgeschickt von carsten assenmacher am 23 August, 2010 um 15:20:39

Antwort auf: Blechschaden-Unfallflucht?????? von Wagner am 22 August, 2010 um 10:45:21:

: Hallo zusammen ,ich hoffe das ich hier mit meinen Anliegen auf der richtigen Seite bin.
: Mein auf der Strasse parkendes Auto wurde an der linken hinteren Türe leicht beschädigt,der Unfallverursacher ist getürmt.Ich habe es bei der Polizei bereits zur Anzeige gebracht,nach zwei Tagen besuchte mich der Beamte wieder und versuchte mir klar zu machen ob ich nicht selber ein anderes Auto beschädigt hätte ,und dies nicht bemerkt hätte , und dadurch der Schaden an meinen Auto zustande käme.Dem ist Natürlich nicht so ,da ich diesen Schaden bereits in der Werkstatt beheben möchte habe ich Zweifel ob ich das so tun kann,verwische ich dabei keine Spuren .???Ich habe es Dokumentiert und habe den Schaden auch Freunden gezeigt.Meine Frage an euch ;;? darf ich den Blechschaden jetzt schon beheben der Schaden ereignete sich am 12.08.10 oder soll ich warten bis ich von der Polizei Antwort bekomme,und wie verhält es sich Versicherungstechnisch ,muss ich den Schaden melden oder bleibt ich darauf sitzen,?? Entschuldigt bitte ich habe keinerlei Ahnung von diesen Dingen,schätze aber euer Forum

Hallo,

Du solltest ganz schnell mit Deiner Versicherung sprechen (sofern Du eine Vollkasko hast) bzw den Schaden ggfs anmelden!!! Bitte an den Rabattverlust und die Selbstbeteiligung denken, will sagen lohnt sich hier eine Abwicklung überhaupt? Je nach Schadenumfang wird dann die Freigabe zur Reparatur erteilt oder Deine Vers. guckt sich das Ganze einmal selbst an.


Grüße



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