Re: Meldefrist Unfallversicherung


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Abgeschickt von K.R. am 01 November, 2010 um 20:13:09:

Antwort auf: unfallversicherung will nicht zahlen von marco am 23 Oktober, 2010 um 14:03:25:

Was steht denn in Ihrem Versicherungsvertrag bzw. in den für Sie geltenden Versicherungsbedingungen? Die Meldefrist ist ein
regelmäßiger Streitpunkt bei der Privaten Unfallversicherung. Zum einen ist sie wichtig für die Geltendmachung von Ansprüchen zum anderen für die Invaliditätsfeststellung. Die Musterbedingungen sehen einen Zeitrahmen von max. 15 Monaten vor, was sehr knapp ist. Viele Gesellschaften dehnen diesen Zeitrahmen mittlerweile erheblich aus teilweise auf bis zu zwei Jahre.

: seit ich vor 2 jahren umgezogen bin habe ich probleme mit meiner schulter, die immer stärker wurden.
: ich war bei mehreren ärzten,röngen, mrt,.. alles ohne richtigen befund.
: Erst jetzt nach einer atroskopie wurde erkannt, daß von einer abgerissenen sehne sowie einem riss der lippe die schmerzen kammen.
: Vor der op hatte ich es meiner unfallversicherung sowie meiner unfalltagegelv. gemeldet. bis zum op tag war ich deswegen nie krankgeschrieben.
: beide versicherungen meinten nur: die meldefrist des unfalls ist schon verstrichen(pech gehabt)

: meine frage: ich wußte erst nach der op, daß die ursache ein unfall war (1. Arzt tippe auf atrose)
: kann ich mich wehren, oder muss ich es so hinnehmen?

:
: über eine antwort wäre ich sehr dankbar.





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