Abgeschickt von sven.dierks am 28 Februar, 2011 um 13:57:48
Wie verstehe ich diesen Punkt zum Selbstbehalt.
" Im Rahmen der Ziffern 2.1.1 (ausschließlich für die Gefahr Notbremsung), 2.1.10 und 2.2.2.2 gilt ein Selbsbehalt je versicherten Schadensfall und je Fahrzeug und /oder Anhänger von 20%, mindestenns 300EUR, vereinbahrt."