Abgeschickt von Karsten am 04 April, 2012 um 12:43:04
Ein Selbstständiger der in der Privat Krankenversichert ist fängt wieder in einen pflichtversicherten Arbeitsverhältniss an. Er erfährt aber erst 5 Monate später das er nicht mehr prvat versichert sein darf und geht somit in eine gesetzliche Krankenversicherung. Er kündigt gleichzeitig seine private KV. Die gesetzliche KV versichert Ihn nun rückwirkend ab dem Beginn des Arbeitsverhältniss.
Nun meine Frage: Muss Ihn die PKV ab dem Beginn des Pflichtversicherten Verhältniss aus dem Vertrag lassen oder kann die PKV die Beiträge bis zum Ende des Monats in dem Sie die Kündigung erhalten hat einfordern?
Er wäre ja dann in der Zeit doppelt Krankenversichert oder wie soll mann das verstehen?