Haftpflichtversicherung will Händler nur Anschaffungspreis ohne Handelsspanne ersetzen


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Abgeschickt von Ina am 16 Juli, 2012 um 13:19:24

Mein Vater betreibt neben seiner Landwirtschaft ein kleines Geschäft für Reitsport- und Weidezaunzubehör.

Vor einer Woche wurde sein Weidezaungerät aus der Landwirtschaft durch einen Blitzschlag beschädigt. Ein Ersatzgerät hat er über seine Gewerbe (Reitershop) gekauft.

Welche kosten muss die Versicherung nun erstatten? Nur den Einkaufspreis so wie er das Gerät beim Großhandel bezogen hat oder kann er als Einzelhändler sich selbst als Landwirt eine Rechnung in Höhe der UVPE schreiben?
Und muss die Versicherung auch die MwSt. erstatten? Im Gewerbe ist er Vorsteuerabzugsberechtig, in der Landwirtschaft eben nicht (Pauschalbesteuerung).

Gibt es dazu eine rechtliche Handhabe?

Vielen Dank schon mal!



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