Abgeschickt von Vrook am 14 September, 2012 um 17:28:20
Vrook|vor 43 Minuten
Hallo,
angenommen Herr X wird aufgrund einer Anpassungsstörung Dienstunfähig von seiner derzeitigen Dienstelle befunden. Um seine Dienstunfähigkeitsversicherung gar in Anspruch nehmen zu können, hat Herr X die " Voraussetzungen" erfüllt, Mitwirkungspflicht gegenüber Schweigepflichtsentbindung der behandelnen Ärzte etc. Nun, Herr X weiß leider nicht mehr, am Tag des Abschlusses der Police, ob er im Antrag alle Fragen bezüglich jemaliger Behandlungen und Erkrankungen überhaupt aufgeführt hat. Meine Frage: Greift die Dienstunfähigkeitsversicherung, wenn Herr X an einer Anpassungsstörung erkrankt ist, er in der Vergangenheit aber nie psychische Probleme hatte, aber vorher wegen EBV ( chronisches Erschöpfungssyndrom) und Magen- Darm und etlichen Grippalen Infekten behandelt wurde, er dies aber nicht hat wie oben schon erwähnt aufgeführt ?!
Auf eure Antworten bin ich gespannt und dankbar!
LG Vrook