Gesendet von Meyer am 03 Juli, 2022 um 08:51:12:
Als schuldlos beteiligter Unfallpartner erleidet man einen Totalschaden. Der Restwert des Fahrzeuges wird mit 2500,00€ vom Gutachter beziffert. Für diesen Preis wird das Auto verkauft.
Drei Wochen später begleicht die Versicherung den Schaden. Hier wird jedoch ein Ankäufer des alten Autos genannt, der 4500,00€ bietet und zieht diesen Betrag vom Wiederbeschaffungswert ab.
Die Versicherung zahlt also 2000,00€ weniger, als sie nach Gutachten müsste.
Wie muss man sich in diesem Fall verhalten?